Eine Behandlung im Tiroler Modell stellt eine sogenannte „Sachleistung“ der Sozialversicherungsträger dar. Dies bedeutet, dass der/die Versicherte keine Vorleistung zu erbringen hat, sondern dass die Leistung mit dem Sozialversicherungsträger direkt verrechnet wird. Ein allfälliger, moderater und fallweise individuell flexibler (ÖGK-Versicherte) Kostenbeitrag wird monatlich eingehoben. Diese Sachleistung steht den Versicherten aller Kassen in Tirol zur Verfügung. Voraussetzung ist das Vorliegen einer schwereren oder schwersten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung bzw. Störung. Ausnahme ist die KUF (Tiroler Landesbeamte), bei der eine besonders hohe Zuschussregelung eine Sachleistung erübrigt.
Behandlungssuchende können sich direkt an PsychotherapeutInnen in freier Praxis zur Abklärung bzw. zur Therapieaufnahme wenden. Die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ ist im weiteren Verlauf beizubringen und wird beim Erstgespräch nicht vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Behandlung im Tiroler Modell ist die Befürwortung eines Behandlungsantrags durch eine der Gutachterkommissionen, welche die Ges.f.P.V.T. eingerichtet hat. Der Antrag wird vom/von der jeweiligen Therapeuten/-in erstellt und übermittelt. Das schriftliche Einverständnis der PatientInnen ist für diesen Vorgang notwendig.
Im Behandlungsverlauf rechnen die TherapeutInnen direkt mit der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH ab, diese mit den Sozialversicherungsträgern. Kostenbeiträge werden für ÖGK-Versicherte monatlich in Rechnung gestellt, ausgenommen davon bleiben Rezeptgebührenbefreite. Die anderen SV-Träger rechnen den Kostenbeitrag direkt mit ihren Versicherten ab bzw. befreien sie davon.
Zur Qualitätssicherung der Behandlung („Patientensicherheit“) erfolgen schriftliche Bestätigungen der erbrachten Leistungen durch die Versicherten.