Service & Angebot

Peers–Projekt

Ins Gespräch mit Psychotherapie–Erfahrenen

Eine wichtige Erkenntnis aus der Arbeitstagung 2019 zum 25–jährigen Bestehen der Ges.f.P.V.T. führte zum interessanten Projekt „Psychotherapie–Peers“.

Ab sofort steht daraus für Menschen, die einer „Anwendung“ von Psychotherapie bei sich selbst ambivalent, mit Ängsten oder starken Vorbehalten gegenüber stehen, eine gute Möglichkeit zur Verfügung, sich mit einer Psychotherapieerfahrenen Person zu treffen.

Die Perspektive der eigenen Betroffenheit und die persönlichen Erfahrungen mit Psychotherapie „am eigenen Leib“ sollen mithelfen gute nächste Schritte zu wagen und zu setzen.

In den letzten beiden Jahren hat dazu eine Gruppe sogenannter „Psychotherapie–Peers“ an einem Ausbildungsprogramm teilgenommen, um dieser Aufgabe — für andere „Betroffene“ zum unmittelbaren Austausch zur Verfügung zu stehen — möglichst gut zu entsprechen.

So formulierte es Dr. Harald Meller in der Nachbetrachtung der von ihm geleiteten Arbeitstagung und des Peers–Ausbildungsprogramms: „Wir sind uns recht sicher: Aus Rückzug, Scham und Selbststigmatisierung, Psychotherapie in Anspruch genommen haben zu müssen, soll Selbstverständnis, Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen entstehen, vielleicht auch ein wenig berechtigter Stolz: …ich habe nicht nur eine „Therapie“ hinter mir, sondern ich bin darüber hinaus mit einer Kulturtechnik vertraut geworden, einer besonderen und hilfreichen Art und Weise, mit mir selbst und den Menschen meines Lebens einen verträglicheren, besseren Umgang zu finden: aufmerksamer vielleicht, sensibler, vorsichtiger.

Auf das, was ich gelernt habe, darf ich stolz sein; und es ist schön, dass es andere gibt, mit denen ich das Teilen kann. Ja, und ich bin damit Teil einer Entwicklung, welche viele noch vor sich haben.“

Interessenten, für welche diese Möglichkeit hilfreich erscheint, melden sich einfach unter +43 512/31 20 31 oder senden ein mail an clearing@psychotherapie.tirol um das weitere Vorgehen zu besprechen und bei Interesse in weiterer Folge einen Peers–Kontakttermin zu vereinbaren.

Gruppenpsychotherapie

Die Ges.f.P.V.T bietet seit 2011 Gruppenpsychotherapie in Tirol an.
Sie organisiert und betreut auch den Zuweisungsprozess.

Die Gruppen finden wöchentlich statt. An ihnen können sowohl Personen teilnehmen, die eine Anschlussbehandlung nach einem REHA–Aufenthalt suchen, als auch Personen, die das Gruppensetting einer Einzeltherapie vorziehen.

Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten der Stützpunkte für Gruppenpsychotherapie in Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Reutte und Schwaz statt.

Die Gruppen werden von erfahrenen (Gruppen–)Psychotherapeut*innen geleitet, die neben ihrer Praxistätigkeit auch für die Ges.f.P.V.T. tätig sind.

Die Ges.f.P.V.T. ist für Gruppenpsychotherapie Vertragspartnerin der ÖGK, BVAEB und SVS. Für dort Versicherte werden die Kosten der Teilnahme — neben einem allfälligen geringen Selbstbehalt — von der Sozialversicherung übernommen.

Interessenten bzw. Zuweiser melden sich zur Kontaktaufnahme bitte direkt bei der Hotline der psychosozialen Beratung
Mo. – Fr. 10.00 – 12.00 Uhr unter 0664/199 1991 — bitte wieder ab 7. Jänner 2025.

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FOLDER Gruppenpsychotherapie Tirol

Das Tiroler Modell

Eine Behandlung im Tiroler Modell stellt eine sogenannte „Sachleistung“ der Sozialversicherungsträger dar. Dies bedeutet, dass der/die Versicherte keine Vorleistung zu erbringen hat, sondern dass die Leistung mit dem Sozialversicherungsträger direkt verrechnet wird.

Ein allfälliger, moderater und fallweise individuell flexibler (ÖGK–Versicherte) Kostenbeitrag wird monatlich eingehoben. Diese Sachleistung steht den Versicherten aller Kassen in Tirol zur Verfügung. Voraussetzung ist das Vorliegen einer schwereren oder schwersten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung bzw. Störung. Ausnahme ist die KUF (Tiroler Landesbeamte), bei der eine besonders hohe Zuschussregelung eine Sachleistung erübrigt.

Behandlungssuchende können sich direkt an PsychotherapeutInnen in freier Praxis zur Abklärung bzw. zur Therapieaufnahme wenden. Die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ ist im weiteren Verlauf beizubringen und wird beim Erstgespräch nicht vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Behandlung im Tiroler Modell ist die Befürwortung eines Behandlungsantrags durch eine der Gutachterkommissionen, welche die Ges.f.P.V.T. eingerichtet hat. Der Antrag wird vom/von der jeweiligen Therapeuten:in erstellt und übermittelt. Das schriftliche Einverständnis der PatientInnen ist für diesen Vorgang notwendig.

Im Behandlungsverlauf rechnen die TherapeutInnen direkt mit der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH ab, diese mit den Sozialversicherungsträgern. Kostenbeiträge werden für ÖGK–Versicherte monatlich in Rechnung gestellt, ausgenommen davon bleiben Rezeptgebührenbefreite. Die anderen SV–Träger rechnen den Kostenbeitrag direkt mit ihren Versicherten ab bzw. befreien sie davon.

Zur Qualitätssicherung der Behandlung („Patientensicherheit“) erfolgen schriftliche Bestätigungen der erbrachten Leistungen durch die Versicherten.

Das Tiroler Modell — Details

Daten als Gegebenes — Fakten als Gemachtes: 25 Jahre Tiroler Modell

Das „Tiroler Modell“ steht für…

…die 1994 erfolgte Einrichtung einer eigenständigen Versorgungsgesellschaft, der Ges.f.P.V.T., vom damaligen Gründungsvorstand des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie (TLP). Damit war Tirol für viele Jahre Pionier der Entwicklung in Österreich. 1997 wurde von der Ethikkommission des TLP die Notwendigkeit dieser Strukturentscheidung — nämlich einer personellen und institutionellen Trennung von Berufsverband (TLP) und operativer Versorgung (Ges.f.P.V.T.) — nochmals unterstrichen.

Ziel blieb die (berufspolitisch) unabhängige Verankerung als intermediäre Instanz — im Interessenausgleich zwischen Sozialversicherung, PatientInnen und PsychotherapeutInnen. Diese bietet seit 25 Jahren die Basis für eine fachlich bedarfsgerechte, operative Steuerung und Qualitätsentwicklung in der komplexen Organisation von Psychotherapie als Gesundheitsdienstleistung in der Modellregion Tirol.

Das „Tiroler Modell“ beruht auf…

…einer schriftlich fixierten Konzeption mit einem detaillierten Organisationsmanual und fachlichen Leitfäden für PsychotherapeutInnen sowie laufend aktualisierten Rahmenverträgen, in welchen die Vertragspartnerschaft mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung festgelegt ist.

Diese multilaterale Vertrags– und Leistungspartnerschaft sorgt für transparente Bedingungen. Ein differenziertes Regelwerk ermöglicht fundierte, nachvollziehbar abgesicherte Entscheidungen im Einzelnen.

Die Profilierung in der Entwicklung über 25 Jahre (Eliminierung, Beibehaltung, Modifikation und Erweiterung von Programmbestandteilen) bestätigt den eingeschlagenen Weg.

Verfasste Vielfalt im Tiroler Modell: Beteiligung statt Verengung

Individuelle Behandlungskontingente mitarbeitender TherapeutInnen nach Anstellungs– und Schwerpunktintensitäten mit dynamischer Einsteigerregelung bzw. Altersregelung (Pensionsübergang) sorgen für eine vielfältige Angebotslandschaft.

Die Koexistenz unterschiedlicher Formen in der Gestaltung der frei niedergelassenen Praxen gewährleistet einen lebendigen Diskurs. KollegInnen, die eine gemischte berufliche Existenz in Form eines Anstellungsverhältnisses und einer frei niedergelassenen Praxistätigkeit haben, bringen wertvolle komplementäre Bezüge aus ihrer angestellten Tätigkeit mit, wie z.B. aus einer Lehrtätigkeit oder über die Mitarbeit in psychosozialen Einrichtungen.

Über die Möglichkeit kapazitätsbegrenzt mitzuarbeiten wird einerseits bei Psychotherapeutinnen mit familiären Verpflichtungen die Freiberuflichkeit wesentlich unterstützt; auf der anderen Seite bleiben diese Versorgungskapazitäten im Spiel.

Gerade in der peripheren Versorgung wurden damit wichtige Behandlungskapazitäten aufgebaut und gefördert.

Die Qualitätssicherung basiert auf einem aufwändigen Antragsverfahren, wobei die Psychotherapiebezogene Prüfung jedes Einzelfalls im Mittelpunkt steht. Dadurch werden generelle Beschränkungen oder Ausschlusskriterien in der Mitarbeit von KollegInnen — wie etwa nach Fachrichtung, Herkunftsberuf oder vorgängigen Beschäftigungsverhältnisse in stationären Strukturen etc. — vermieden.

Dies gewährleistet die in Österreich mit dem Psychotherapiegesetz vorgesehene Methodenvielfalt und eine Variationsbreite der Behandlungsmöglichkeiten in der Versorgungspraxis. Das hohe Gut der freien Therapeutenwahl zur Förderung einer guten Passung zwischen KlientInnen und TherapeutInnen wird durch die Angebotsbreite mitarbeitender KollegInnen wesentlich erst ermöglicht.

Bedarfsangepasste Settings an Zielgruppen und Behandlungssituationen unterstützen im Tiroler Modell eine realitätsnahe Erfüllung von Versorgungsanforderungen: Ob klassische Einzeltherapie, Kinder–/Jugendlichen–Kurztherapie, zusätzliche Elterngespräche bei Kinder–/Jugendtherapien, Kinder–/Jugendlichen–Gruppentherapie, Stabilisierungs–/Clearinggruppen für Erwachsene, Intensivgruppentherapie als REHA–Anschlussbehandlung, sozialpsychiatrische Vernetzungsgespräche, Kriseninterventionseinheiten oder stützende Kurzinterventionen nach Behandlungsabschluss — eine breite Palette an Interventionsformen wurde im Laufe der Jahre entwickelt.

Das Prinzip der Einzelfallbegutachtung bleibt im Behandlungsverlauf in Form von Einzelsituationsbeurteilung bei Interventionsanpassungen (Frequenz, Setting) als wichtiges Qualitätssicherungselement erhalten.

Institutionelle Kooperationen für spezifische Zielgruppen im Kinder und Jugendbereich mit dem Kinderschutz Tirol bzw. dem Therapie– und Förderzentrum Die Eule runden das Versorgungsangebot ab.

Fachbegutachtung und Kommissionsprinzip

Der Vertragspartnerschaft mit den Sozialversicherungsträgern liegt das Prinzip der Einzelfallbegutachtung und Behandlungsbewilligung nach sorgfältiger, fachlicher und verfahrensgerechter Prüfung zugrunde. Abgerechnet wird über Behandlungspauschalen.

Dafür wurden gemäß Leistungsvertrag Gutachterkommissionen eingerichtet, die jeweils mit erfahrenen, langjährig tätigen PsychotherapeutInnen besetzt sind. Die Leitung dieser Gutachterkommissionen ist mit doppelqualifizierten KollegInnen besetzt, also mit Fachärzten für Psychiatrie, die selbst eine Psychotherapieausbildung durchlaufen haben und auch psychotherapeutisch tätig sind.

Im Begutachtungsprozess gilt das Mehraugenprinzip: Die in fünf Fachclustern zusammengefassten Methoden stellen jeweils eine:n Fachgutachter:in, der Kommissionsleiter bewertet zusätzlich unabhängig. In den 14–tägigen Kommissionssitzungen werden die Behandlungsanträge final besprochen, mit fachlichen Rückmeldungen an die TherapeutInnen versehen und bewilligt, mit befristeten Nachreichungsaufforderungen versehen oder bei unzulänglichen Grundlagen auch abgelehnt.

Das aufwändige Antrags–/Begutachtungsverfahren erfolgt in Bezug auf Patient:in und Psychotherapeut:in doppelt anonymisiert.

Fachliche Grundlage für den Begutachtungsprozess bietet eine multiaxiale, Psychotherapieorientierte Diagnostik nach dem DSM (Diagnostisch Stat. Manual) und sichert damit die intensive Bezugnahme auf Anamnese, Reflexion allfälliger Vorbehandlungen, Beschwerdebild, Interaktionsverhalten und /–probleme, Konflikt– oder Funktionsanalyse, Hypothese über das Zustandekommen der aktuellen Störung, therapierelevante Ressourcen, vordringliche konkrete und längerfristige Therapieziele sowie einen differenzierten Behandlungsplan.

Dies sichert eine vertiefte Reflexion am Beginn der Behandlung und gewährleistet damit — nicht zuletzt über die erweiterte Bezugnahme durch Rückmeldungen der Gutachterkommissionen — ein wichtiges Element von Behandlungssicherheit für PatientInnen. Die Qualitätssicherung des weiteren Behandlungsverlaufs erfolgt über ein zeitnahes Abrechnungsmonitoring: Jede Behandlungseinheit wird von Patient:in und Psychotherapeut:in gemäß der bewilligten Frequenz und dem beantragten Setting per Unterschrift bestätigt, kontrolliert, erfasst und monatlich abgerechnet.

Abweichungen bedürfen eines entsprechend begründeten Ansuchens bzw. einer Kommissions–Bewilligung. Damit wird das Vertrauen in die geltenden Normen (gemäß Behandlungsmanual) gestärkt, Willkür ausgeschaltet und die multilaterale Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung gewährleistet.

Digitalisierung und Organisationsentwicklung

Die Organisation und Administration des Tiroler Modells wurde in einem intensiven Digitalisierungsprozess zwischen 2016 und 2018 grundlegend weiter entwickelt. Dem seit 2011 stark gestiegenen Volumen an PatientInnen (>4.000 PatientInnen/Jahr), Behandlungsanträgen und abzurechnenden Therapieeinheiten (>100.000/Jahr) und den intensiven Ansprüchen an Datenverfügbarkeit/–sicherheit war mit einer neuen Daten–Architektur sowie digital konsequent entwickelten und gestützten Arbeitsprozessen zu entsprechen.

Auf der technischen Ebene erfolgte 2017 die Inbetriebnahme einer neuen IT–Architektur mit Rechenzentrums–Anbindung und der Inbetriebnahme der neu entwickelten Leistungserfassung– und –abrechnung als Backend–System. In der Geschäftsstelle wurde das Projekt einer Dienste–Integration für die Mitarbeiterinnen (IP–Telefonie, GINA–SV–Status–Abfrage, Mail/Internet, Terminbuchungssystem, Arbeitszeiterfassung, Digitalisierung mit revisionssicherem Archivsystem, PANDI–Dialogplattform, FIBU–Abfrage) abgeschlossen. Die Arbeitsabläufe wurden einem intensiven Reorganisationsprozess unterzogen.

Ein regelmäßig tagendes DSGVO–Board mit einem verantwortlichen Datenschutzbeauftragten wurde eingerichtet, Arbeitsplatzrichtlinie, Verfahrensverzeichnis, Klassifizierungsrichtlinie, Incident–Management und Datenschutz–Schulungen für alle Mitarbeitenden umgesetzt.

2017 erfolgte die dringend notwendig gewordene Geschäftsstellenerweiterung und die Abtrennung des datensensiblen Backofficebetriebs mit protokolliertem Zutrittssystem, Zonenplan, Alarmsicherung und auf der anderen Seite die Adaptierung des öffentlichen Empfangsbereichs, der Arbeitsräume für die Gutachterkommissionen, für den Gruppentherapiebetrieb, die Psychosoziale Beratung und den allgemeinen Seminarbereich mit Cafeteria.

Ende 2017 erfolgte mit der Gründung einer operativen 100%–Tochter des Vereins — der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH — als operative Betriebsgesellschaft in gesellschaftsrechtlicher Form einer gemeinnützigen GmbH ein wichtiger Schritt zur zeitgemäßen Rahmung des mittlerweile auf eine Bilanzsumme von € 8 Mio. entwickelten wirtschaftlichen Geschehens.

2018 wurde mit der Produktivstellung einer Frontend–Plattform (Plattform zum Austausch von Nachrichten, Daten, Informationen) mit Zweifaktorauthentifizierung ein wichtiger Digitalisierungsschritt zur Optimierung der fachlichen Kommunikation (elektronische Rechnungslegung, Austausch sensibler Daten, Dialog mit der Fach–Community, Dynamische Bedarfsfeststellung) vollzogen.

Patientenstromsteuerung zwischen Deckelung und Kontingentierung

Die Deckelung der Sachleistung durch die ÖGK erforderte eine Kontingentierung der Modellplätze bei den PsychotherapeutInnen, um eine möglichst breite Beteiligung bzw. Versorgungsbreite und –vielfalt zu ermöglichen. Die Deckelung bzw. Kontingentierung machte die tendenzielle Unterversorgung immer wieder zum Problem für potenzielle PatientInnen, die auf die Sachleistung angewiesen sind.

2011 wurde daher die Dynamische Bedarfsfeststellung installiert, um ÖGK–Versicherte zu erfassen, die nach Fachmeinung einen Modellplatz bräuchten, aber zum Zeitpunkt der Erfassung keinen finden konnten. Seither werden diese PatientInnen von zuweisenden Stellen (Ambulanzen, stationäre Einrichtungen, sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste, niedergelassene Fachärzten und frei niedergelassene PsychotherapeutInnen) laufend in der Dynamischen Bedarfsfeststellung erfasst.

Die erfassten Personen werden im weiteren über mindestens 4 Monate regelmäßig angeschrieben und über eingemeldete freie Modellplätzen informiert. Parallel dazu werden die vorerfassten PatientInnen eingeladen, sich zur Psychosozialen Beratung anzumelden, um weitere Schritte oder Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, allfällige sonstige Möglichkeiten auszuloten und eventuell den Weg zu einem Gruppentherapieangebot zu bahnen.

Diese regionalisierten Gruppenangebote zur zeitnahen basalen psychotherapeutischen Unterstützung aber auch zur längerfristigen Stabilisierung wurden ebenfalls seit 2011 wohnortnahe in den Servicestellen der ÖGK aufgebaut. Sie entwickelten sich parallel zur niederschwelligen, wohnortnahen Psychosozialen Beratung — ebenfalls in den Servicestellen der ÖGK Tirol — zur Abklärung, Aufklärung und individuellen Maßnahmenplanung.

Aus den empirisch fundierten Daten dieser Maßnahmen entwickelte sich die konsequent umgesetzte Strategie zur jahresweisen Deckelerhöhung durch die ÖGK, die bis ins Jahr 2021 reicht und damit wesentlich zur Verbesserung der Versorgungssituation beitrug.

So wurden wesentliche Verbesserungen über die Zielsteuerung und Priorisierung z.B. für PatientInnen aus latent unterversorgten Bezirken, geografischen Randlagen, Kinder/Jugendliche, besonders lange Wartende (Grundsatz: wir bleiben in Kontakt, niemand soll ‚verloren‘ gehen) erreicht. Seit 2015 konnte z.B. bei Kindern/Jugendlichen über die priorisierende Poolplatzsteuerung eine 100%ige Steigerung im Versorgungsgrad erreicht werden. Kinder/Jugendliche kommen in diesem Sinn ’sofort‘ in die Sachleistungsversorgung.

Einzelpraxis und Solidar–Gemeinschaft im Tiroler Modell

Im Fokus des Tiroler Modells steht die Versorgung von PatientInnen über die Inanspruchnahme von Psychotherapie bei frei niedergelassenen PsychotherapeutInnen. In der Entstehungs– und Entwicklungsgeschichte des Tiroler Modells spielte die Verbundenheit in der Sache innerhalb der KollegInnenschaft eine wesentliche Rolle.

Der institutionell verankerte regelmäßige Dialog in Fachfragen, der Austausch mit der Berufsvertretung (TLP), die transparente, jährliche Leistungsdarstellung bei den Generalversammlungen des TLP sind ebenso Bestandteil dieser kooperativen Bedingungen wie auch die intensiven, ganztägigen Seminare für neu einsteigende KollegInnen oder die seit 2018 sehr positiv angenommenen regional veranstalteten Update–Abende für langjährig im Modell Mitarbeitende.

Für die Organisation von Gruppenpsychotherapie verfolgen wir einen semiinstitutionellen Ansatz: Das heißt, dass in der Gruppenarbeit entsprechend erfahrene KollegInnen in freier Praxis für die jeweilige Gruppenleitung von der Ges.f.P.V.T. angestellt werden, um die notwendige Strukturqualität zu gewährleisten. Dazu gehört auch der regelmäßige intervisorische Austausch in diesem Fachteam, Supervisionsseminare und die Betreuung durch die Geschäftsstelle für die Organisation über die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten, Zuweisung von TeilnehmerInnen etc.

Zuschussregelung

Selbstzahlende PatientInnen (die Honorarhöhe ist direkt mit dem/der behandelnden Psychotherapeuten:in zu vereinbaren) können die Kosten für Psychotherapie auch über die sogenannte Zuschussregelung minimieren.

Dabei erhalten Sie vom jeweiligen Leistungsträger einen Zuschuss in stark unterschiedlicher Höhe: Für Versicherte der SVS werden €45,–, für jene der ÖGK €33,70,–, für jene der BVAEB €46,60,– und für Versicherte der KUF Tirol €65,– je psychotherapeutischer Arbeitseinheit (mindestens 50 Minuten) rückerstattet.

Für ÖGK– und KUF–Versicherte ist die Ges.f.P.V.T. vertraglich mit der fachlichen Begutachtung der Behandlungsanträge betraut.

Für die Zuschussregelung gilt wie für das Tiroler Modell die Voraussetzung einer „krankheitswertigen Störung“.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss primär eine ärztliche Bestätigung (datiert vor der 2. Therapiesitzung) vom Patienten/der Patientin eingeholt werden. Diese ist in weiterer Folge mit der ersten saldierten Honorarnote beim Sozialversicherungsträger einzureichen. Bei KUF–Versicherten ist bei übrigens jeder weiteren Verlängerung eine erneute ärztliche Bestätigung beizubringen.

Ab der 10. Sitzung ist ein “Behandlungsantrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ (Antragsformular Z1) Voraussetzung. Mittels dieses Formulars stellt der/die behandelnde Psychotherapeut:in einen Antrag auf zuschussunterstützte Behandlung (Krankheitswertigkeit!) an die Ges.f.P.V.T., welche ihn anonymisiert begutachtet. Unsere Befürwortung einer unterstützten Behandlung wird dem Sozialversicherungsträger übermittelt, was dann die Auszahlung der Zuschüsse ermöglicht.

Die Antragsformulare für PsychotherapeutInnen (welche nicht über die PANDI–Plattform der Ges.f.P.V.T. kommunizieren können), Antragsleitfäden und Organisationsbedingungen, finden sich hier zum Download.

Downloads:
Z0 — Organisatorische Rahmenbedingungen
Z1 — Zuschussantrag ÖGK (10. – 40. Std.) Deckblatt & Antrag
Z2 — Zuschussantrag ÖGK erweitert (ab 40. Std.) Deckblatt
Z3 — Zuschussantrag ÖGK erweitert (ab 40. Std.) Antrag
Z4 — Zuschussantrag ÖGK Ergänzungsblatt (ab 160. Std.) Antrag
Z5 — Zuschußantrag KUF (10. – 40. Std.) Deckblatt & Antrag
Z6 — Zuschußantrag KUF erweitert (ab 40. Std.) Deckblatt
Z7 — Zuschußantrag KUF erweitert (ab 40. Std.) Antrag
Z8 — Zuschußantrag KUF Ergänzungsblatt (ab 160. Std.) Antrag