Organisation & Geschichte

Existenz und heutige Organisationsgestalt der Ges.f.P.V.T. verdanken sich wesentlich der Klarheit, der Entschlossenheit und nicht zuletzt der Widerstandsbereitschaft einer Gruppe von Kolleginnen und Kollegen am Beginn der 1990erJahre, kurz nach Beschlussfassung des Psychotherapiegesetzes in Österreich. Als Proponenten dieser Bewegung gründeten Mag. Eveline Schöpfer–Mader und Dr. Harald Meller am 7. Jänner 1992 den Tiroler Landesverband für Psychotherapie (TLP) rechtzeitig als eigenständigen Verein.

Damit wurde in Österreich eine föderalistische Organisationsstruktur für den kurze Zeit später — am 11. Jänner 1992 — gegründeten Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) unumgänglich. Im Vorfeld waren zunehmende zentralistische Organisationsabsichten für die Gestaltung der Berufsvertretung in Österreich deutlich geworden, welche nicht in das damalige Selbstverständnis der Tiroler KollegInnenschaft passen wollten.

Diese Möglichkeit zum selbständigen Handeln sollte sich bald darauf als günstig erweisen: ab Mitte 1993 verhandelte eine Arbeitsgruppe (Dr. Gerhard Crombach, Dr. Harald Meller, Dr. Helene Sturm) — vom TLP mit Kassenverhandlungen betraut — bereits sehr konzentriert mit der TGKK. Die Verhandlungen auf Bundesebene waren zu dieser Zeit bereits ein erstes Mal gescheitert, regionale Lösungen sollten versucht werden.

Am 28. Oktober 1993 wurde in einer TLP–Generalversammlung die Gründung einer Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols (Ges.f.P.V.T.) als eigenständige Körperschaft zur Erlangung von Vertragsfähigkeit beschlossen — Wunsch und Bedingung der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK). Als verhandlungsführender Vorsitzender übernahm Dr. Harald Meller in weiterer Folge die intensiven Verhandlungen mit der TGKK (Jänner 1994 bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss Ende März 1994).

Mit 1. April 1994 begann nun die operative Tätigkeit der Gesellschaft. Bis 1997 verantwortete Dr. Harald Meller in Personalunion als Vorsitzender beider Organisationen sowohl die Geschicke des TLP als auch jene der Ges.f.P.V.T.

Die Ges.f.P.V.T. verstand sich zunächst als Provisorium bis zum Abschluss eines Gesamtvertrages auf Bundesebene, dementsprechend bescheiden waren zu Beginn die räumlich–organisatorischen Verhältnissen in der Innsbrucker Altstadt.

Nach zweistelligen Zuwachsraten in den ersten drei Jahren der Sachleistungsversorgung setzte 1997 die TGKK den bereits befürchteten begrenzenden „Ausgabendeckel“ auf das Tiroler Modell. Damit hatte die TGKK die Steuerung der Begrenzungs– und Verteilungsdynamik in die Verantwortlichkeit der Ges.f.P.V.T. verlagert. Verständlicherweise war es nun nicht mehr möglich, die Interessen der Berufsvertretung und Steuerungsnotwendigkeiten der Versorgung konfliktfrei „in einem Haus“ zu regeln.

Eine klärende Stellungnahme der Ethikkommission des TLP unterstrich diese Notwendigkeit einer durchgehenden Trennung der Funktionen von Berufsvertretung (TLP) einerseits und Steuerungsverantwortung für die Versorgung (Ges.f.P.V.T.) andererseits.

Dr. Harald Meller beendete sein Mandat als Vorsitzender des TLP nach drei Jahren und setzte als geschäftsführender Vorsitzender der Ges.f.P.V.T. die weitere Gestaltung und den Ausbau der Organisation fort.

Zu diesem Zeitpunkt — 1997 — war das Tiroler Modell das einzige österreichische Pilotprojekt für psychotherapeutische Sachleistungs–Versorgung. Dies sollte bis in die 2000er–Jahre so bleiben, entsprechend vorbildhaft auf der einen Seite und kritisch–neidisch beäugt auf der anderen Seite gestaltete sich das Verhältnis zur Tiroler Lösung in den anderen Bundesländern. Allerdings zeichnete sich bereits ab, dass der gefundene Kompromiss zwischen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen, psychotherapeutisch–fachlichen Qualitätsmaßstäben und einer hohen Struktur– und Prozessqualität in der Durchführung beispielgebend werden würde.

In den Folgejahren gelang es Schritt für Schritt — analog zum bestehenden Vertrag mit der TGKK — Sachleistungsverträge mit den anderen Kassen (BVA, SVA, SVB und VAEB) sowie Begutachtungsverträge für die Zuschussregelung mit der TGKK und der KUF Tirol abzuschließen. Neben einem erweiterten Zugang für andere Versichertengruppen konnte so auch die Behandlungskontinuität bei Versicherungswechseln gewährleistet werden.

Die Ausführliche Deskriptive (DSM III/DSM IV, ICD 10) & Psychotherapieorientierte Diagnostik und das Kommissionelle Antragsverfahren mit einer doppelt anonymisierten Einzelfallbegutachtung stellen einen wesentlichen Grundpfeiler des Tiroler Modells dar.

FA Dr. Gerhard Crombach übernahm 1994 als erster Leiter der Gutachterkommissionen diese psychotherapiemethodisch und schulendynamisch anspruchsvolle Aufgabe. In ausführlichen Diskussionen und unter sorgfältiger Abwägung des Gegebenen entstand das Konzept, die psychotherapeutischen Hauptrichtungen („Cluster“) mit je einem/einer Gutachterin zu besetzen, um keine Schulendominanz entstehen zu lassen. Damit wurde die den Krankenversicherungsträgern in Aussicht gestellte verlässliche und evidenzbasierte Einschätzung der „Krankheitswertigkeit der Störung“ ermöglicht, ohne sich in den psychotherapietypischen Schulendifferenzen wiederzufinden — mit der psychiatrisch–fachärztlichen Zusatzqualifikation des Leiters war die sozialversicherungsrechtlich unerlässliche Verbindung zum medizinischen Krankheitsmodell gesichert.

Mit der Pensionierung von Dr. Crombach übernahm im April 2006 FA Dr. Roland Winter mit gleichem Qualifikationsmuster als Leiter der Begutachtung die operative Verantwortung. In der Leitung der mittlerweile drei Gutachterkommissionen wird er von FA Dr. Franz Altenstrasser und FA Dr. Werner Muigg unterstützt.

2003 (es gab noch immer keinen Gesamtvertrag auf Bundesebene) wurde eine erste Übersiedlung der in diesen neun Jahren stark gewachsenen Ges.f.P.V.T. in größere Büroräumlichkeiten in der Maria–Theresien–Straße 8 (Norz–Haus) unvermeidlich.

2008 erfolgte schließlich die vorläufig letzte Übersiedlung, diesmal in die bis heute genutzten Räumlichkeiten in der Museumstrasse 23.

2010/2011 wurden mit Dr. Heinz Hollaus, Vizedirektor der TGKK (Verhandlungspartner von der ersten Stunde an) weitere wichtige Steuerungs– und Kooperationsprojekte entwickelt und umgesetzt.

Zunächst wurde die „Dynamische Bedarfsfeststellung“ mit zeitgemäßen EDV–basierten Erfassungsmethoden (verantwortet von Dr. Gerhard Wagner) eingeführt. Damit konnte erstmals eine auf empirischen Daten beruhende Übersicht über die Versorgungssituation gewonnen werden. Dies sollte die Voraussetzung für die weitere, immer wichtiger werdende Patientenstromsteuerung werden.

Die „Psychosoziale Beratung“ war die daraus folgende logische Entwicklung. Personen auf der Suche nach psychotherapeutischer Versorgung können sich durch die Implementierung unserer Beratungsleistungen in die regionalen Servicestellen der TGKK unmittelbar und niederschwellig von unseren Fachkräften in vertraulichen Einzelgesprächen Informationen holen.

Parallel dazu — aus heutiger Sicht ein wesentlicher Schritt — wurde an diesen regionalen Beratungsstandorten mit dem Aufbau eines zusätzlichen Gruppen–Angebots („Basis–Gruppen“) begonnen. Nach kurzer Entwicklungszeit konnte dieses Angebot in Form von sieben niederschwelligen Basisgruppen tirolweit — und annähernd flächendeckend — realisiert werden. Die wöchentlich teilnehmenden KlientInnen haben einen verlässlichen Raum für Stabilisierung und Planung allfällig weiterer Behandlungen. Ebenso ist damit natürlich auch eine rasche Erstversorgungsmöglichkeit gewährleistet.

Für einen nicht unbeträchtlichen Prozentsatz der KlientInnen ist die Teilnahme an „ihrer“ Basisgruppe im Sinne eines längerfristigen Gruppentherapieprozesses sogar zum therapeutischen Mittel der Wahl geworden.

2016 wurde mit der TGKK der weitere Ausbau des Gruppenangebots („Intensivgruppen) vereinbart. In den vergangenen Jahren war durch die Arbeit in den Basisgruppen deutlich geworden, dass eine längerdauernde intensive Gruppenpsychotherapie — nach der Inanspruchnahme notwendiger einzelpsychotherapeutischer und/oder rehabilitativer Interventionen — für viele PatientInnen und Patienten äußerst sinnvoll sein würde. Besonders für Personen mit ausgeprägt symptominduzierter Motivation zur Psychotherapie hatte sich gezeigt, dass nach der Symptomreduktion das Fehlen dieser Unterstützungsform häufig zum Stillstand der weiteren Verarbeitung bzw. zu Rückfällen in der Entwicklung führte.

Von großer Wichtigkeit sind dabei zudem die positiven soziokulturellen Effekte in länger dauernden gruppenpsychotherapeutischen Prozessen (Solidarität, Gefährtenschaft, Beheimatung, Reduktion von sozialer Einsamkeit und Ausgesetztheit). Besonders aus salutogenetischer Betrachtungsperspektive (=Förderung der Gesundheit durch Verstärkung gesunder Verhaltensweisen) bildet die Dynamik in der Gruppe Lebenswirklichkeiten präziser und komplexer ab. Damit werden Neuorientierung in der Lebenswelt bzw. Wiedereinstieg in berufliche Verantwortungen gefördert.

Die beschriebenen Prozesse sind langwierig und verlangen sowohl einen einfachen Zugang wie eine hohe organisatorische Verlässlichkeit. Beides wird durch die Einbettung der operativen Umsetzung in die Organisation gewährleistet. Die semiinstitutionell angestellten KollegInnen, welche diese Gruppen leiten, bieten mit den Intensivgruppen seit 2017 eine psychotherapeutisch–rehabilitativ wirkungsvolle Nachsorge.

Tirolweit betreiben wir zur Zeit zwölf Psychotherapie–Intensivgruppen mit wöchentlichem Arbeitsblock von drei Einheiten (=2½ Stunden mit kleiner Pause) und mit bis zu je zwölf TeilnehmerInnen. Aktuell können in den sieben Basisgruppen und den zwölf Intensivgruppen etwa 200 Personen gruppenpsychotherapeutisch versorgt werden.

2017 konnte das räumliche Funktionsprogramm in der Museumstrasse 23 durch die zusätzliche Anmietung des frei gewordenen, angrenzenden Nachbarbüros nochmals an die weiter gewachsenen und inhaltlich verdichteten Aufgaben angepasst werden.

Am 14.12.2017 wurde mit der Gründung einer gemeinnützigen GmbH als 100%–Tochter des Vereins auf die kontinuierlich gestiegenen Anforderungen (organisatorisch, informationstechnisch und nicht zuletzt datenschutzrechtlich) reagiert. Das verdichtete Haftungsrisiko für Vorstandsmitglieder des Vereins hatte im Laufe der Jahre durch diese Entwicklung immer mehr an Brisanz gewonnen und die ehrenamtlich tätige Vorstandsmitgliederschaft unverhältnismäßig belastet.

Mit 1.1.2018 übernahm die gem.GmbH die operativen Verpflichtungen der Ges.f.P.V.T. im Rahmen der diversen SV–Vertragspartnerschaften.

Als Geschäftsführer der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH wurde Dr. Gerhard Wagner, langjähriges Vorstandsmitglied der Ges.f.P.V.T., bestimmt.

Seit vielen Jahren werden der jeweilige Jahresabschluss und die Bilanzen der Ges.f.P.V.T. bzw. nun auch der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH — wie auch die internen Kontrollen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses — jährlich von einem externen Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem risiko– und kontrollorientierten Prüfungsansatz gemäß der International Standards on Auditing (ISA) geprüft — und bisher stets mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk bewertet. Ergänzend dazu erfolgen Auditings zu technischen und sicherheitsrelevanten Fragen, besonders im sensiblen Bereich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Mit 1.1.2020 ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) an die Stelle der Gebietskrankenkassen getreten, in den beiden neuen Versicherungsträgern BVAEB und SVS wurden die BVA und die VAEB bzw. die SVA und die SVB zusammengeführt. Von allen drei neuen Trägern wurden die bestehenden Leistungsverträge vollinhaltlich übernommen, sodass die Psychotherapeutische Versorgung im Tiroler Modell in bewährter Weise weiterentwickelt werden kann.

Das Tiroler Modell

Eine Behandlung im Tiroler Modell stellt eine sogenannte „Sachleistung“ der Sozialversicherungsträger dar. Dies bedeutet, dass der/die Versicherte keine Vorleistung zu erbringen hat, sondern dass die Leistung mit dem Sozialversicherungsträger direkt verrechnet wird.

Ein allfälliger, moderater und fallweise individuell flexibler (ÖGK–Versicherte) Kostenbeitrag wird monatlich eingehoben. Diese Sachleistung steht den Versicherten aller Kassen in Tirol zur Verfügung. Voraussetzung ist das Vorliegen einer schwereren oder schwersten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung bzw. Störung. Ausnahme ist die KUF (Tiroler Landesbeamte), bei der eine besonders hohe Zuschussregelung eine Sachleistung erübrigt.

Behandlungssuchende können sich direkt an PsychotherapeutInnen in freier Praxis zur Abklärung bzw. zur Therapieaufnahme wenden. Die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ ist im weiteren Verlauf beizubringen und wird beim Erstgespräch nicht vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Behandlung im Tiroler Modell ist die Befürwortung eines Behandlungsantrags durch eine der Gutachterkommissionen, welche die Ges.f.P.V.T. eingerichtet hat. Der Antrag wird vom/von der jeweiligen Therapeuten:in erstellt und übermittelt. Das schriftliche Einverständnis der PatientInnen ist für diesen Vorgang notwendig.

Im Behandlungsverlauf rechnen die TherapeutInnen direkt mit der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH ab, diese mit den Sozialversicherungsträgern. Kostenbeiträge werden für ÖGK–Versicherte monatlich in Rechnung gestellt, ausgenommen davon bleiben Rezeptgebührenbefreite. Die anderen SV–Träger rechnen den Kostenbeitrag direkt mit ihren Versicherten ab bzw. befreien sie davon.

Zur Qualitätssicherung der Behandlung („Patientensicherheit“) erfolgen schriftliche Bestätigungen der erbrachten Leistungen durch die Versicherten.

Das Tiroler Modell — Details

Daten als Gegebenes — Fakten als Gemachtes: 25 Jahre Tiroler Modell

Das „Tiroler Modell“ steht für…

…die 1994 erfolgte Einrichtung einer eigenständigen Versorgungsgesellschaft, der Ges.f.P.V.T., vom damaligen Gründungsvorstand des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie (TLP). Damit war Tirol für viele Jahre Pionier der Entwicklung in Österreich. 1997 wurde von der Ethikkommission des TLP die Notwendigkeit dieser Strukturentscheidung — nämlich einer personellen und institutionellen Trennung von Berufsverband (TLP) und operativer Versorgung (Ges.f.P.V.T.) — nochmals unterstrichen.

Ziel blieb die (berufspolitisch) unabhängige Verankerung als intermediäre Instanz — im Interessenausgleich zwischen Sozialversicherung, PatientInnen und PsychotherapeutInnen. Diese bietet seit 25 Jahren die Basis für eine fachlich bedarfsgerechte, operative Steuerung und Qualitätsentwicklung in der komplexen Organisation von Psychotherapie als Gesundheitsdienstleistung in der Modellregion Tirol.

Das „Tiroler Modell“ beruht auf…

…einer schriftlich fixierten Konzeption mit einem detaillierten Organisationsmanual und fachlichen Leitfäden für PsychotherapeutInnen sowie laufend aktualisierten Rahmenverträgen, in welchen die Vertragspartnerschaft mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung festgelegt ist.

Diese multilaterale Vertrags– und Leistungspartnerschaft sorgt für transparente Bedingungen. Ein differenziertes Regelwerk ermöglicht fundierte, nachvollziehbar abgesicherte Entscheidungen im Einzelnen.

Die Profilierung in der Entwicklung über 25 Jahre (Eliminierung, Beibehaltung, Modifikation und Erweiterung von Programmbestandteilen) bestätigt den eingeschlagenen Weg.

Verfasste Vielfalt im Tiroler Modell: Beteiligung statt Verengung

Individuelle Behandlungskontingente mitarbeitender TherapeutInnen nach Anstellungs– und Schwerpunktintensitäten mit dynamischer Einsteigerregelung bzw. Altersregelung (Pensionsübergang) sorgen für eine vielfältige Angebotslandschaft.

Die Koexistenz unterschiedlicher Formen in der Gestaltung der frei niedergelassenen Praxen gewährleistet einen lebendigen Diskurs. KollegInnen, die eine gemischte berufliche Existenz in Form eines Anstellungsverhältnisses und einer frei niedergelassenen Praxistätigkeit haben, bringen wertvolle komplementäre Bezüge aus ihrer angestellten Tätigkeit mit, wie z.B. aus einer Lehrtätigkeit oder über die Mitarbeit in psychosozialen Einrichtungen.

Über die Möglichkeit kapazitätsbegrenzt mitzuarbeiten wird einerseits bei Psychotherapeutinnen mit familiären Verpflichtungen die Freiberuflichkeit wesentlich unterstützt; auf der anderen Seite bleiben diese Versorgungskapazitäten im Spiel.

Gerade in der peripheren Versorgung wurden damit wichtige Behandlungskapazitäten aufgebaut und gefördert.

Die Qualitätssicherung basiert auf einem aufwändigen Antragsverfahren, wobei die Psychotherapiebezogene Prüfung jedes Einzelfalls im Mittelpunkt steht. Dadurch werden generelle Beschränkungen oder Ausschlusskriterien in der Mitarbeit von KollegInnen — wie etwa nach Fachrichtung, Herkunftsberuf oder vorgängigen Beschäftigungsverhältnisse in stationären Strukturen etc. — vermieden.

Dies gewährleistet die in Österreich mit dem Psychotherapiegesetz vorgesehene Methodenvielfalt und eine Variationsbreite der Behandlungsmöglichkeiten in der Versorgungspraxis. Das hohe Gut der freien Therapeutenwahl zur Förderung einer guten Passung zwischen KlientInnen und TherapeutInnen wird durch die Angebotsbreite mitarbeitender KollegInnen wesentlich erst ermöglicht.

Bedarfsangepasste Settings an Zielgruppen und Behandlungssituationen unterstützen im Tiroler Modell eine realitätsnahe Erfüllung von Versorgungsanforderungen: Ob klassische Einzeltherapie, Kinder–/Jugendlichen–Kurztherapie, zusätzliche Elterngespräche bei Kinder–/Jugendtherapien, Kinder–/Jugendlichen–Gruppentherapie, Stabilisierungs–/Clearinggruppen für Erwachsene, Intensivgruppentherapie als REHA–Anschlussbehandlung, sozialpsychiatrische Vernetzungsgespräche, Kriseninterventionseinheiten oder stützende Kurzinterventionen nach Behandlungsabschluss — eine breite Palette an Interventionsformen wurde im Laufe der Jahre entwickelt.

Das Prinzip der Einzelfallbegutachtung bleibt im Behandlungsverlauf in Form von Einzelsituationsbeurteilung bei Interventionsanpassungen (Frequenz, Setting) als wichtiges Qualitätssicherungselement erhalten.

Institutionelle Kooperationen für spezifische Zielgruppen im Kinder und Jugendbereich mit dem Kinderschutz Tirol bzw. dem Therapie– und Förderzentrum Die Eule runden das Versorgungsangebot ab.

Fachbegutachtung und Kommissionsprinzip

Der Vertragspartnerschaft mit den Sozialversicherungsträgern liegt das Prinzip der Einzelfallbegutachtung und Behandlungsbewilligung nach sorgfältiger, fachlicher und verfahrensgerechter Prüfung zugrunde. Abgerechnet wird über Behandlungspauschalen.

Dafür wurden gemäß Leistungsvertrag Gutachterkommissionen eingerichtet, die jeweils mit erfahrenen, langjährig tätigen PsychotherapeutInnen besetzt sind. Die Leitung dieser Gutachterkommissionen ist mit doppelqualifizierten KollegInnen besetzt, also mit Fachärzten für Psychiatrie, die selbst eine Psychotherapieausbildung durchlaufen haben und auch psychotherapeutisch tätig sind.

Im Begutachtungsprozess gilt das Mehraugenprinzip: Die in fünf Fachclustern zusammengefassten Methoden stellen jeweils eine:n Fachgutachter:in, der Kommissionsleiter bewertet zusätzlich unabhängig. In den 14–tägigen Kommissionssitzungen werden die Behandlungsanträge final besprochen, mit fachlichen Rückmeldungen an die TherapeutInnen versehen und bewilligt, mit befristeten Nachreichungsaufforderungen versehen oder bei unzulänglichen Grundlagen auch abgelehnt.

Das aufwändige Antrags–/Begutachtungsverfahren erfolgt in Bezug auf Patient:in und Psychotherapeut:in doppelt anonymisiert.

Fachliche Grundlage für den Begutachtungsprozess bietet eine multiaxiale, Psychotherapieorientierte Diagnostik nach dem DSM (Diagnostisch Stat. Manual) und sichert damit die intensive Bezugnahme auf Anamnese, Reflexion allfälliger Vorbehandlungen, Beschwerdebild, Interaktionsverhalten und /–probleme, Konflikt– oder Funktionsanalyse, Hypothese über das Zustandekommen der aktuellen Störung, therapierelevante Ressourcen, vordringliche konkrete und längerfristige Therapieziele sowie einen differenzierten Behandlungsplan.

Dies sichert eine vertiefte Reflexion am Beginn der Behandlung und gewährleistet damit — nicht zuletzt über die erweiterte Bezugnahme durch Rückmeldungen der Gutachterkommissionen — ein wichtiges Element von Behandlungssicherheit für PatientInnen. Die Qualitätssicherung des weiteren Behandlungsverlaufs erfolgt über ein zeitnahes Abrechnungsmonitoring: Jede Behandlungseinheit wird von Patient:in und Psychotherapeut:in gemäß der bewilligten Frequenz und dem beantragten Setting per Unterschrift bestätigt, kontrolliert, erfasst und monatlich abgerechnet.

Abweichungen bedürfen eines entsprechend begründeten Ansuchens bzw. einer Kommissions–Bewilligung. Damit wird das Vertrauen in die geltenden Normen (gemäß Behandlungsmanual) gestärkt, Willkür ausgeschaltet und die multilaterale Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung gewährleistet.

Digitalisierung und Organisationsentwicklung

Die Organisation und Administration des Tiroler Modells wurde in einem intensiven Digitalisierungsprozess zwischen 2016 und 2018 grundlegend weiter entwickelt. Dem seit 2011 stark gestiegenen Volumen an PatientInnen (>4.000 PatientInnen/Jahr), Behandlungsanträgen und abzurechnenden Therapieeinheiten (>100.000/Jahr) und den intensiven Ansprüchen an Datenverfügbarkeit/–sicherheit war mit einer neuen Daten–Architektur sowie digital konsequent entwickelten und gestützten Arbeitsprozessen zu entsprechen.

Auf der technischen Ebene erfolgte 2017 die Inbetriebnahme einer neuen IT–Architektur mit Rechenzentrums–Anbindung und der Inbetriebnahme der neu entwickelten Leistungserfassung– und –abrechnung als Backend–System. In der Geschäftsstelle wurde das Projekt einer Dienste–Integration für die Mitarbeiterinnen (IP–Telefonie, GINA–SV–Status–Abfrage, Mail/Internet, Terminbuchungssystem, Arbeitszeiterfassung, Digitalisierung mit revisionssicherem Archivsystem, PANDI–Dialogplattform, FIBU–Abfrage) abgeschlossen. Die Arbeitsabläufe wurden einem intensiven Reorganisationsprozess unterzogen.

Ein regelmäßig tagendes DSGVO–Board mit einem verantwortlichen Datenschutzbeauftragten wurde eingerichtet, Arbeitsplatzrichtlinie, Verfahrensverzeichnis, Klassifizierungsrichtlinie, Incident–Management und Datenschutz–Schulungen für alle Mitarbeitenden umgesetzt.

2017 erfolgte die dringend notwendig gewordene Geschäftsstellenerweiterung und die Abtrennung des datensensiblen Backofficebetriebs mit protokolliertem Zutrittssystem, Zonenplan, Alarmsicherung und auf der anderen Seite die Adaptierung des öffentlichen Empfangsbereichs, der Arbeitsräume für die Gutachterkommissionen, für den Gruppentherapiebetrieb, die Psychosoziale Beratung und den allgemeinen Seminarbereich mit Cafeteria.

Ende 2017 erfolgte mit der Gründung einer operativen 100%–Tochter des Vereins — der Ges.f.P.V.T. gem.GmbH — als operative Betriebsgesellschaft in gesellschaftsrechtlicher Form einer gemeinnützigen GmbH ein wichtiger Schritt zur zeitgemäßen Rahmung des mittlerweile auf eine Bilanzsumme von € 8 Mio. entwickelten wirtschaftlichen Geschehens.

2018 wurde mit der Produktivstellung einer Frontend–Plattform (Plattform zum Austausch von Nachrichten, Daten, Informationen) mit Zweifaktorauthentifizierung ein wichtiger Digitalisierungsschritt zur Optimierung der fachlichen Kommunikation (elektronische Rechnungslegung, Austausch sensibler Daten, Dialog mit der Fach–Community, Dynamische Bedarfsfeststellung) vollzogen.

Patientenstromsteuerung zwischen Deckelung und Kontingentierung

Die Deckelung der Sachleistung durch die ÖGK erforderte eine Kontingentierung der Modellplätze bei den PsychotherapeutInnen, um eine möglichst breite Beteiligung bzw. Versorgungsbreite und –vielfalt zu ermöglichen. Die Deckelung bzw. Kontingentierung machte die tendenzielle Unterversorgung immer wieder zum Problem für potenzielle PatientInnen, die auf die Sachleistung angewiesen sind.

2011 wurde daher die Dynamische Bedarfsfeststellung installiert, um ÖGK–Versicherte zu erfassen, die nach Fachmeinung einen Modellplatz bräuchten, aber zum Zeitpunkt der Erfassung keinen finden konnten. Seither werden diese PatientInnen von zuweisenden Stellen (Ambulanzen, stationäre Einrichtungen, sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste, niedergelassene Fachärzten und frei niedergelassene PsychotherapeutInnen) laufend in der Dynamischen Bedarfsfeststellung erfasst.

Die erfassten Personen werden im weiteren über mindestens 4 Monate regelmäßig angeschrieben und über eingemeldete freie Modellplätzen informiert. Parallel dazu werden die vorerfassten PatientInnen eingeladen, sich zur Psychosozialen Beratung anzumelden, um weitere Schritte oder Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, allfällige sonstige Möglichkeiten auszuloten und eventuell den Weg zu einem Gruppentherapieangebot zu bahnen.

Diese regionalisierten Gruppenangebote zur zeitnahen basalen psychotherapeutischen Unterstützung aber auch zur längerfristigen Stabilisierung wurden ebenfalls seit 2011 wohnortnahe in den Servicestellen der ÖGK aufgebaut. Sie entwickelten sich parallel zur niederschwelligen, wohnortnahen Psychosozialen Beratung — ebenfalls in den Servicestellen der ÖGK Tirol — zur Abklärung, Aufklärung und individuellen Maßnahmenplanung.

Aus den empirisch fundierten Daten dieser Maßnahmen entwickelte sich die konsequent umgesetzte Strategie zur jahresweisen Deckelerhöhung durch die ÖGK, die bis ins Jahr 2021 reicht und damit wesentlich zur Verbesserung der Versorgungssituation beitrug.

So wurden wesentliche Verbesserungen über die Zielsteuerung und Priorisierung z.B. für PatientInnen aus latent unterversorgten Bezirken, geografischen Randlagen, Kinder/Jugendliche, besonders lange Wartende (Grundsatz: wir bleiben in Kontakt, niemand soll ‚verloren‘ gehen) erreicht. Seit 2015 konnte z.B. bei Kindern/Jugendlichen über die priorisierende Poolplatzsteuerung eine 100%ige Steigerung im Versorgungsgrad erreicht werden. Kinder/Jugendliche kommen in diesem Sinn ’sofort‘ in die Sachleistungsversorgung.

Einzelpraxis und Solidar–Gemeinschaft im Tiroler Modell

Im Fokus des Tiroler Modells steht die Versorgung von PatientInnen über die Inanspruchnahme von Psychotherapie bei frei niedergelassenen PsychotherapeutInnen. In der Entstehungs– und Entwicklungsgeschichte des Tiroler Modells spielte die Verbundenheit in der Sache innerhalb der KollegInnenschaft eine wesentliche Rolle.

Der institutionell verankerte regelmäßige Dialog in Fachfragen, der Austausch mit der Berufsvertretung (TLP), die transparente, jährliche Leistungsdarstellung bei den Generalversammlungen des TLP sind ebenso Bestandteil dieser kooperativen Bedingungen wie auch die intensiven, ganztägigen Seminare für neu einsteigende KollegInnen oder die seit 2018 sehr positiv angenommenen regional veranstalteten Update–Abende für langjährig im Modell Mitarbeitende.

Für die Organisation von Gruppenpsychotherapie verfolgen wir einen semiinstitutionellen Ansatz: Das heißt, dass in der Gruppenarbeit entsprechend erfahrene KollegInnen in freier Praxis für die jeweilige Gruppenleitung von der Ges.f.P.V.T. angestellt werden, um die notwendige Strukturqualität zu gewährleisten. Dazu gehört auch der regelmäßige intervisorische Austausch in diesem Fachteam, Supervisionsseminare und die Betreuung durch die Geschäftsstelle für die Organisation über die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten, Zuweisung von TeilnehmerInnen etc.

Der Brückenbauer Verlag Innsbruck

Der Brückenbauer Verlag widmet sich der Psychotherapie in all ihren Facetten. Unser Fokus liegt nicht nur auf der Fachdisziplin selbst, sondern auch auf ihren gesellschaftlichen Hintergründen, Phänomenen und Begriffen.

Unsere Philosophie: Dialog statt Dogma

Wir glauben an eine Psychotherapie, die sich ständig selbst hinterfragt. Unsere Arbeit stützt sich auf zwei Säulen:

  • Kontinuierliche Reflexion: Wir prüfen die Wirklichkeit immer wieder neu.
  • Dialogisches Prinzip: Wahre Erkenntnis entsteht durch den Austausch mit anderen.

Wogegen wir uns aussprechen: Wir lehnen starre Ideologien und dogmatische Strategien ab – egal ob sie aus der Wissenschaft, Politik oder Religion stammen. Wir möchten diese Denkmuster entlarven und durchbrechen.

Programmatik & Ansätze

Unser Verlag verbindet Psychotherapie mit Sprachphilosophie und anderen Kulturtechniken. Wir verfolgen einen „metadisziplinären Ansatz“:

  • Exploration: Wir gehen neuen Wegen nach und lassen Themen ineinanderfließen.
  • Symbolik: Das Fließende und Symbolische steht im Zentrum unserer Betrachtung.
  • Offenheit: Wir suchen gezielt die Schnittstelle zu anderen Wissensbereichen.

 

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Was hat Psychotherapie in meinem Leben bewirkt?

79 Beiträge von Menschen, welche über ihre psychotherapeutisch vermittelte Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis berichten.

Schuber in 3 Bänden
Bücher 664 Seiten
ISBN 9783903338005

Preis € 40,00

 

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Mehr Raum für Erfahrungen mit der Wirkung von Psychotherapie

19 ausführliche Statements zum psychotherapeutisch vermittelten Selbsterfahrungsprozess

Buch 368 Seiten
ISBN 9783903338036

Preis € 20,00

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Christians Blues
Lyriks. Songs. Sounds. Musics.

in vielen Jahren enstandene Blues-Texte von Christian Holzmann, Blüten eines nicht ganz einfachen Lebens – vertont von Tirolern Musikern unter der Leitung von Klemens KLEX Wolf.

Buch 64 Seiten + CD inklusive
ISBN 9783903338043

Preis € 20,00